Der weitaus größte Teil des Leistungsangebotes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist den Krankenkassen vorgegeben. Einige spezielle Leistungen jedoch können sie von sich aus zusätzlich erbringen. Und so gibt es einige Krankenkassen, die die Anthroposophische Medizin explizit berücksichtigen.
Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel und damit der größte Teil der Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen (anthroposophische, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel) wurden 2004 aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. Inzwischen bieten Krankenkassen ihren Versicherten gegen Extrakosten Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen an.
Zusatz-Krankenversicherungen geben die Möglichkeit, sich für die Leistungen der Anthroposophischen Medizin privat zu versichern, die nicht von der GKV abgedeckt werden. Das sind die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die anthroposophischen Heilmittel (Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie und Rhythmische Massage) sowie der Besuch eines anthroposophischen Privatarztes oder Heilpraktikers. Für Ältere, chronisch Kranke, Behinderte, Menschen und Familien mit geringem Einkommen wird es nicht leicht sein, die schmaler werdende Gesetzliche Krankenversicherung durch eine Zusatz-Krankenversicherung zu ergänzen.
Für Fragen zu diesem gesamten Bereich der Krankenversicherung dürfen wir Sie auf die sehr umfassenden Infoblätter des Patientenverbandes "gesundheit aktiv. anthroposophische heilkunst e.v." verweisen. Sie finden Sie auf deren Homepage in der Rubrik ‚Gesundheitspolitik’ unter dem Stichwort ‚Krankenkassen.
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