Rechtsgutachten

Rechtsgutachten der Kanzlei Keller & Kollegen zu Pflichten nach § 2 des Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetzes

Die Pflichten nach § 2 des Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetzes für Ärzte, Gemeinschaftseinrichtungen und Eltern (Personensorgeberechtigte) – Inhalt und Reichweite der Pflichten sowie deren Verfassungsmäßigkeit.

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